Teilnehmer mit ausländischen Berufsabschlüssen müssen sich einer Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen und sich eine Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung holen. Nähere Informationen für NRW gibt es hier Info NRW. Einen Anerkennungs-Finder auch in anderen Sprachen finden Sie hier Anerkennung. Eine Kursteilnahme ist möglich sobald die Gleichwertigkeit anerkannt ist und die Erlaubnisurkunde beantragt wurde. Bitte senden Sie uns dann eine Kopie der Schreibens von der ausstellenden Behörde.